Kostenübernahme
Gesetzliche Zuzahlung
Wie z.B. bei Ihrem Apotheker, so müssen Sie auch bei einer Krankenbeförderung einen Eigenanteil bezahlen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.
Wobei es bei Serienfahrten je nach Krankenkasse zu einer unterschiedlichen Auslegung bezüglich des Eigenanteils kommt. So gibt es Krankenkassen die für jede Fahrt – sogar Hin- und Rückfahrt – jeweils einen Eigenanteil erheben und andere, die diesen nur für die erste und die letzte Fahrt fordern.
Vorbereitung einer Krankenfahrt
Um die Formalitäten der Kostenübernahme für Sie so stressfrei wie möglich zu gestalten, unterstützen wir Sie gerne tatkräftig. Im Vorfeld benötigen wir dafür einige Unterlagen:
- eine schriftliche Kostenübernahme der Krankenkasse ODER
- einen Transportschein / eine Verordnung des Krankenhauses oder behandelnden Arztes
Bitte beachten Sie, dass auf der Verordnung bei „Art der Verordnung“ unbedingt „Taxi/Mietwagen“ angekreuzt sein muss (siehe Bild unten).
Die schriftliche Kostenübernahme der Krankenkasse wird nicht benötigt, wenn auf der Verordnung (Punkt 2.) ein Kreuz in dem Bereich „“Hauptleistung, A)“ für „Krankenhausbehandlung voll- oder teilstationär“ oder „Krankenhausbehandlung vor- oder nachstationär“ vorhanden ist!
Für Serienbehandlungen erhalten Sie von uns ein Formblatt. Lassen Sie sich darauf bitte Ihre Therapie-Behandlungen zu Ihren jeweiligen Terminen vor Ort bestätigen.
Wenn alle Vorbereitungen erledigt sind, übergeben Sie unserem Mitarbeiter bei der ersten Fahrt die notwendigen Unterlagen.
Hinweis: Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir keine Patienten befördern, die während des Transportes besonderer medizinischer Hilfe bedürfen oder ansteckende Krankheiten haben (auch bei Verdacht). Bitte rufen Sie in medizinischen Notfällen oder bei Unfällen den Rettungsdienst (Tel: 112).
Befreiung von der gesetzl. Zuzahlung
Die bei uns anfallenden Fahrtkosten zahlt in in der Regel Ihre Krankenkasse für Sie. Hierbei wird für Sie jedoch eine gesetzlich geregelte Zuzahlung fällig.
Wussten Sie, dass Sie sich diese Zuzahlungen teilweise erstatten lassen können, wenn sie in der Summe 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen (bei chronisch Kranken 1%) überschreiten? Das Stichwort hierfür lautet Überforderungsklausel.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Häufig wird diese 2%-Marke schneller erreicht, als man glaubt, da auch u.a. die Zuzahlung für Medikamente mit in die Summe einfließt.
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Ist der Kostenträger Ihrer Verordnung zur Krankenbeförderung eine Berufsgenossenschaft? Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden, müssen Sie keine Zuzahlung für Ihre Krankenbeförderung tragen. Die Fahrtkosten werden von der Berufsgenossenschaft übernommen – hierfür ist keine gesonderte Genehmigung fällig.
Wichtig ist aber korrektes Ausfüllen der Verordnung (siehe Pfeile im Bild).
Rückrufservice (08 bis 20 Uhr)
Sie können uns nicht erreichen? Wir rufen Sie gerne zwischen 08 und 20 Uhr zurück. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine unverbindliche Anfrage an uns zu stellen.Hilfe zur Kostenübernahme
Hilfe bei Formalitäten
Mit den Formalitäten bzgl. der Fahrtkostenabrechnung mit den Kranken- und Rentenkassen sowie Berufsgenossenschaften kennen wir uns bestens aus und arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen.
Kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche und kostenlose Beratung unter der Rufnummer:
0159-0438 0591
in der Zeit von:
Montag- Freitag 09.00-15.00 Uhr